Teilnahmebedingungen / AGB

1. Anmeldung
Bitte melden Sie sich vor Kursbeginn online, schriftlich mit Hilfe des Anmeldeformulars oder persönlich während der Öffnungszeiten im VHS-Büro an. Diese Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der jeweils angegebenen Gebühr. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Sie erhalten von uns nur Nachricht, wenn ein Kurs ausfällt, schon belegt ist oder verlegt werden muss. Gehen Sie ohne weitere Aufforderung zum Kurstermin.

2. Abmeldung
Der Rücktritt von Wochenendseminaren (WE) und Intensivkursen (IK) ist nur bis 10 Tage vor Kursbeginn möglich, anderenfalls ist die volle Gebühr zu entrichten. Bei Kursen mit 7 oder mehr Terminen kann eine Abmeldung bis spätestens drei Tage nach dem ersten Kurstermin im VHS-Büro erfolgen.
Eine Benachrichtigung der Kursleitung reicht nicht aus. Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Für eine fristgerechte Abmeldung wird die Einschreibegebühr von 5,00 € einbehalten.

Für Bilungsurlaube/-zeiten und Lehrgänge gelten gesonderte Abmeldebedingungen (s. u.a. Punkt 6 ff.)

3. Gebühren
Für Kurse mit 5 bis 6 (Kleingruppe), mit 7 und 8 Personen und ab 9 Teilnehmer*innen werden unterschiedlich hohe Gebühren erhoben. Die Gebühren sind in den Kursbeschreibungen dargestellt. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Sie können bar in der Geschäftsstelle oder durch Bankeinzug bezahlen oder dafür die bereitgestellten online-Zahlungssysteme nutzen. Führt die beauftragte Bank den SEPA-Lastschrifteinzug nicht aus, so sind die anfallenden Bankspesen von den Kontoinhaber*innen zu tragen. 

4. Ermäßigung
Eine Ermäßigung von 20 % wird für Arbeitslose (Leistungsbezieher*innen), Studierende, Sozialhilfeempfänger*innen und Auszubildende gewährt, wenn bei der Anmeldung ein Berechtigungsnachweis vorgelegt wird. Eine Ermäßigung von 10 % erhalten Sie bei Zahlung per Bankeinzug, wenn Sie Inhaber der Goldenen VR-BankCard sind und diese bei Ihrer Anmeldung vorlegen. Keine Ermäßigung wird gewährt bei Vorträgen und Langzeitlehrgängen sowie Exkursionen. Geräte-, Miet- und Materialkosten sowie Lebensmittelkosten und Einschreibgebühren sind ebenfalls voll zu entrichten.

5. Mindestteilnehmer*innenzahl
Die Kurse erfordern eine Mindestteilnehmer*innenzahl von 7 Personen. In Ausnahmefällen können Kurse unter 7 Personen durchgeführt werden, wenn von den Teilnehmer*innen eine kostendeckende Unterrichtsgebühr aufgebracht wird. Darunter können Kleingruppen mit 5 bis 6 Teilnehmenden mit entsprechend ausgewiesenen Kursgebühren durchgeführt werden.

6. Absage- und Stornierungsbedingungen bei Bildungsurlauben/Bildungszeit und Lehrgänge

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Bildungsurlaub/die Bildungszeit durch den Veranstalter abgesagt werden. Geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.

Die Absage eines Bildungsurlaubs/einer Bildungszeit erfolgt spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Aufgrund behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse/höherer Gewalt (z.B. Pandemie, Ausfall des/der Dozent*in etc.) kann es notwendig sein, eine kurzfristigere Absage auszusprechen. Die Teilnahmebeiträge werden dann erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Im Falle eines Rücktritts bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist lediglich die Einschreibgebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten.

Bei einem Rücktritt Ihrerseits ab 12 Wochen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 20 % der Kursgebühren zu entrichten. Der Betrag wird 12 Wochen vor Kursbeginn per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen oder ist in bar zu entrichten.

Bei einem Rücktritt bei weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Kursgebühr samt Einschreibegebühr zu zahlen.

Die Zahlung einer Rücktrittsgebühr wird immer dann fällig, wenn Sie die Teilnahme aus Gründen absagen, die Sie selbst zu vertreten haben. Ausnahmen – z. B. bei Erkrankung – sind nicht möglich. Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Eine Abmeldung bei dem/der Dozent*in ist ebenfalls nicht möglich. Der Wechsel einer Dozentin oder eines Dozenten gilt nicht als Abmeldegrund.

Für Lehrgänge bestehen gesonderte An- und Abmeldebedingungen, die u.a. abhängig sind von der Art der Veranstaltung, vom Stundenumfang und von der Dauer des Angebots. Ebenso können Vorgaben durch einen Kostenträger oder durch ein Rahmencurriculum zu gesonderten An- und Abmeldebedingungen führen. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die zuständige Fachbereichsleitung.

7. Hausordnung
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, die Hausordnungen der jeweiligen Lehrstätten zu beachten. Dieses gilt insbesondere für das Rauchverbot in Schulen. In den Ferien finden regulär keine Veranstaltungen statt.

Mitbringen von Tieren
Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten der VHS oder deren angemietete Räume ist nicht erlaubt. Tiere, die aus therapeutischen Gründen oder zur Begleitung zwingend notwendig sind (z.B. bei Erblindung oder Vorwarnung bei Epilepsie) sind erlaubt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über die Notwendigkeit, damit wir alle Beteiligten im Vorfeld in Kenntnis setzen können.

8. Haftung
Die VHS übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Sach- und Personenschäden sowie Eigentumsverlust.

9. Datenschutz
Die Teilnehmer*innendaten werden unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.